Wenn Wohnen zum Alptraum wird

Osthexe, 2. Juni 2011

Steigende Wohnkosten verschärfen Lebensbedingungen der Ärmeren

Ein Drittel der Berliner Haushalte sind für ihre Mietzahlung auf soziale Transferleistungen angewiesen, ob Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld. Jeder dritte Haushalt hat demzufolge keinen finanziellen Spielraum für weitere Mietsteigerungen, denn schon jetzt zahlen die Betroffenen häufig aus den Regelleistungen zur Miete dazu. Im Durchschnitt ist bei 20% der Hartz-IV-Beziehenden die Miete höher als die vom Amt übernommene Kostenerstattung. In Friedrichshain-Kreuzberg sind es sogar 25%.

Die Kampagne gegen Zwangsumzüge betreibt seit Jahren ein Notruftelefon und führte jüngst eine Untersuchung zum Alltag der Mieter/innen durch. Das Ergebnis war, dass sich immer mehr Menschen am Ende des Monats die Miete im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen. Hungern für die Miete im reichen Deutschland. Umzüge werden zum Alptraum, weil es keine preiswerten Wohnungen mehr gibt und das Geld hinten und vorne nicht reicht, denn neben der Miete steigen auch die Betriebs- und Energiekosten. Vollends entwürdigend für die Betroffenen ist, dass sie vor dem Hintergrund existentieller Ängste ihre Hilfsbedürftigkeit auf dem Amt beweisen müssen und dabei Willkür und Schikane ausgesetzt sind. Wenn sich jemand umbringt, ist die Empörung groß, aber im Verborgenen zahlreicher Wohnungen spielen sich längst Dramen ab. Wohnen wird zum Alptraum ohne Ende. Die zum Jahresanfang erfolgte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro reicht bei Weitem nicht, die durch Mieterhöhungen und gestiegene Nebenkosten entstandenen Mehrausgaben auszugleichen. Die Partei Die Linke hat einen Entwurf zur Neuregelung der Wohnkosten in der Schublade, will diesen aber erst nach der Wahl präsentieren. Oberstes Gebot dieser Vorlage: „Es darf nicht teurer werden für das Land.“ Die Vermieter werden sich daran nicht halten. Was können Mieter/innen machen? Hier die wichtigsten Tipps: Falls Sie zur „Senkung der Kosten der Unterkunft“ (Behördendeutsch für den Fall, dass das Amt die Miete nicht mehr übernimmt) aufgefordert werden, sollten Sie in jedem Fall dagegen Widerspruch einlegen. Die Kampagne gegen Zwangsumzüge fordert ein Moratorium, also ein Aussetzen der „Senkung der Kosten der Unterkunft“, weil die Hartz-IV-Reformen, die am 25. Februar 2011 verabschiedet wurden – bekannt durch die Erhöhung um 5 Euro und das sogenannte Bildungspaket – auch eine Neuregelung der Kosten der Unterkunft verlangt. Dabei sind die Kommunen verpflichtet, eine Satzung zu erlassen, die sich am preiswerten Wohnraum in der Stadt orientiert.

Wenn auf den Widerspruch nicht reagiert wird, können Sie nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn nicht gezahlt wird, kann man eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen. Das Sozialgericht ist in der Invalidenstraße, man bekommt Prozesskostenhilfe und die Rechtspfleger dort sind sehr kompetent und hilfsbereit.

Hilfreich ist, nach oder auch während des Termins beim Jobcenter ein Gedächtnisprotokoll zu verfassen und nach Möglichkeit gegenzeichnen zu lassen. Sie können sich von einer Begleitperson unterstützen lassen, was das Bündnis „Keiner geht allein zum Amt“ anbietet.

Aber noch wichtiger ist vielleicht der Gedanke: Sie sind nicht allein mit Ihrem Drama, und vor allem sind Sie nicht daran schuld. In vielen Kiezen organisiert sich darum Widerstand. Schauen Sie sich nach der nächsten Kiezinitiative um, holen Sie sich Unterstützung oder schließen Sie sich mit anderen zusammen. Auf der Website des Bündnisses „Steigende Mieten stoppen“ kann man Adressen, Kontaktpersonen und Termine von Treffen finden. Wenn es ganz dicke kommt, gibt es das kostenlose Notruftelefon: 0800 – 2 72 72 78.

Karin Baumert

Sogenannte „Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten zur Feststellung der abstrakten Angemessenheit“ = Mietobergrenzen für ALG-II-Beziehende:

Haushaltsgröße/Monatliche Bruttowarmmiete

1-Personen-Haushalt: 378 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro

Für jede weitere Person: +50 Euro

Veröffentlicht im MieterEcho Nr. 347.

Aufklärung von unten

Der Böse Wolf, 20. Mai 2011

Mit seiner »AG Klärwerk« will der Berliner Wassertisch die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aufarbeiten.

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und die daraus resultierenden Preissteigerungen für eines der wichtigsten Grundversorgungsgüter spielen in der Berliner Politik weiterhin eine große Rolle. Im Februar 2011 gewann die Initiative Wassertisch mit über 666.000 Stimmen einen Volksentscheid, der die Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden zur Privatisierung gesetzlich festschreibt. Am 13. März trat das Gesetz in Kraft, und mittlerweile hat der Senat allen Fraktionen des Abgeordnetenhauses entsprechende Unterlagen zugesandt und behauptet, alle Verträge lägen offen, und das Gesetz sei damit umgesetzt. Der Wassertisch allerdings bezweifelt, dass nun wirklich alle vertragsrelevanten Unterlagen öffentlich zugänglich sind, und kritisiert zudem, dass der »rot-rote« Senat auf deren Grundlage mit RWE über einen Anteilsrückkauf verhandelt, anstatt die Verträge unabhängig prüfen zu lassen und möglicherweise anzufechten. Dass es gute Gründe gibt, das nun offiziell bekannte Vertragswerk nicht ungefragt hinzunehmen, wurde bei einer Veranstaltung des Wassertischs am 17. Mai deutlich.

Die Wasserbetriebe waren 1999 von der Koalition aus CDU und SPD zu 49,9 Prozent an die privaten Investoren RWE und Vivendi (heute Veolia) verkauft worden. Seit der Teilprivatisierung stiegen die Wasserpreise bislang um 35 Prozent. Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch kämpfte jahrelang für die Offenlegung der Verträge und hat jetzt mit dem »Klärwerk« eine eigene Arbeitsgruppe gegründet, die sich der Aufarbeitung der Teilprivatisierung im Detail widmen will. Bei der ersten öffentlichen Versammlung des »Klärwerks« referierten der ausgewiesene Kenner der Wasserbetriebe und Mitbegründer des Wassertischs Rainer Heinrich sowie die ehemalige SPD-Abgeordnete Gerlinde Schermer, die 1999 gegen die Teilprivatisierung stimmte. Beide erläuterten den komplexen Ablauf des Anteilsverkaufs und verwiesen auf zahlreiche Interessenskollisionen und Fragwürdigkeiten bei der Gestaltung von Teilprivatisierungsgesetz und -verträgen sowie beim damaligen Ausschreibungsverfahren. Allein aus diesem Grund müssten die Verträge angefochten werden, so Heinrich und Schermer. Auch sei durch die Veröffentlichung das bestätigt worden, was Kritiker der Teilprivatisierung zwar immer behaupteten, Senat und private Investoren aber stets leugneten: Die vertraglich geregelte Renditegarantie für die Privaten. Mit Paragraph 23 des Teilprivatisierungsvertrags hat sich das Land Berlin verpflichtet, im Fall von Ereignissen, die die Gewinne der Privaten schmälern könnten, einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Entweder verzichtet es auf seine eigenen Gewinne, oder es bezahlt die Rendite aus dem Landeshaushalt. So bleibt für die Privaten so gut wie kein unternehmerisches Risiko – bezahlen muss der Berliner, entweder per Wasserrechnung oder per Steuerbescheid. Auch eine mögliche Änderung der Gesetzeslage oder Verfassungsgerichtsurteile werden im Vertrag dergestalt umgangen, dass das Land den Privaten daraus resultierende »wirtschaftliche Nachteile« auszugleichen habe. Der Vertrag hebelt also zusätzlich zur Gewinngarantie auch noch Verfassungsorgane aus. Kein Wunder, dass Senat und Private sich erst durch den Druck des Volksentscheids genötigt sahen, das skandalöse Machwerk zu veröffentlichen. Der Wassertisch will die im »Klärwerk« erarbeiteten Erkenntnisse nun mit Veranstaltungen, Infoständen und Publikationen weiter in die Öffentlichkeit bringen und sich auch aktiv in den anstehenden Berliner Wahlkampf einmischen.

Dss sich die Parteien schon jetzt vor einer Auseinandersetzung fürchten, wurde ebenfalls am 17. Mai deutlich. Ursprünglich sollte die »Klärwerk«-Sitzung im Abgeordnetenhaus stattfinden, musste jedoch auf andere Räumlichkeiten ausweichen. Man munkelt, Abgeordnete der SPD hätten sich dafür eingesetzt, den Wassertisch möglichst außen vor zu halten.

Benedict Ugarte Chacón

Erschienen in: junge Welt, 20.05.2011

2. Mai: Hurra, ich lebe noch

Ostprinzessin, 2. Mai 2011

Nachdem ich gestern den Schleier gelüftet, die rosarote Brille abgesetzt und meinem Staat ganz tief ins polizeiliche Auge gesehen hatte, da war ich plötzlich richtig verliebt – verliebt in den Gedanken, ohne ihn zu leben. Weitere Konsequenzen: Ich benötigte dringend einen Zauberstab, zwei Wasserwerfer und mindestens drei Wochen Kur. Eigentlich.

Für die ganz gewiss notwendigste Angstsituation meines bisherigen Daseins habe ich den paramilitärischen Einheiten unseres ach wunderschönen, aber seit jeher hässlich interpretierten Landes meinen tiefsten Dank auszusprechen. Denn Angst löst bei mir Schrei(b)blockaden. Ha ha, kleiner Scherz.

Plötzlich eingepfercht – vorne zu, hinten zu, Seiten zu, viel zu viele Menschen auf viel zu engem Raum – und von in Panik vor gepanzerter Gewalt und Gas fliehenden Hunderten an eine Hausfassade gedrängt zu werden, ist ein kollektives Vergnügen der Extraklasse, das sowohl einem beginnenden Wonnemonat als auch wirklich jeder Prä-, Post- und sonstigen Demokratie anno 2011 vollkommen angemessen und verhältnismäßig erscheint. Dann von kraftstrotzenden Robocops noch etwas fester mit den bislang ahnungslosen Anderen zusammengepresst zu werden – Atmen, by the way, wurde zur Glückssache -, überstieg selbst die Erwartungen der mitgefangenen Veteraninnen und Hartgesottenen; und das ist auch gut so, denn wer ist nicht gern mal überrascht!

Panisch aus der Menge gekämpft, so umsichtig wie möglich und so zupackend wie nötig, schließlich an Kesselrand und Polizeisperre angekommen, schallt es mir entgegen: „Vorne raus!“ Immerhin, die Staatsmacht hat Humor. Da hilft nur eins: Sich Flügel wachsen lassen. Syrien ist näher als man denkt.

Ostprinzessin

Was ein Buhei: Ganz Berlin liebt den Kapitalismus, liebt die Polizei.

 

 

Verwässerung im Auge behalten

Der Böse Wolf, 5. April 2011

Der Böse Wolf erklärt Berlin

Nach dem gewonnenen Volksentscheid „Unser Wasser“ reagiert die Politik mit Geplänkel und der Berliner Wassertisch mit fortschreitender Professionalisierung.

Die meisten Beobachter hatten der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch diesen Erfolg nicht zugetraut: Mit „Unser Wasser“ gelang es zum ersten Mal in Berlin, einen Volksentscheid durch alle Instanzen zum Erfolg zu führen. Der Gesetzestext des Wassertischs, über den am 13. Februar abgestimmt wurde, sieht die vollständige Veröffentlichung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bzgl. der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vor. 27,5 Prozent der 2,5 Millionen wahlberechtigten Berliner gaben ihre Stimme ab. Von diesen stimmten 98,2 Prozent für den Gesetzestext des Wassertischs, was einer Zustimmung durch 665.000 Wähler entspricht. Nach der Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin am 13. März sind Senat und Abgeordnetenhaus in der Pflicht, das Gesetz innerhalb von sechs Monaten umzusetzen. Zwar betont der Senat gebetsmühlenartig, es seien doch bereits alle Verträge im Internet veröffentlicht worden. Der Wassertisch geht hingegen – gestützt auf interne Unterlagen aus den Wasserbetrieben – davon aus, dass noch weitere Verträge und Vertragsbestandteile existieren, die bislang von Senat und Wasserbetrieben unter Verschluss gehalten werden.

Die Reaktionen der Regierenden zum unerwartet gewonnenen Volksentscheid bewegten sich zumeist an der Peinlichkeitsgrenze – vor allem weil SPD und LINKE versuchten, das deutliche Misstrauensvotum der Bürger als Bestätigung ihrer Politik zu verkaufen. Den Vogel schoss Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) ab. Kurz vor der Abstimmung gab er bekannt, dass er nicht am Volksentscheid teilnehmen werde. Er sei zwar in der Sache mit den Initiatoren einig, allerdings lehne er deren Gesetzestext ab. Als ihn nach dem gewonnenen Volksentscheid die RBB-Abendschau interviewte, schaute er bedröppelt in die Kamera und fand es auf einmal „richtig, dass sich viele Menschen in diese Richtung ausgesprochen haben“. Die Teilnehmer der „Wahlparty“ des Wassertischs, wohin die Abendschau übertragen wurde, quittierten die Äußerungen von Wolf mit dem von den Demonstrationen gegen Stuttgart21 bekannten Schlachtruf „Lügenpack!“. Klaus Lederer, Landesvorsitzender der LINKE, stellte bald nach dem Volksentscheid seine Idee zur Bildung einer Genossenschaft vor, die die Anteile an den Wasserbetrieben, die RWE angeblich bereit ist zu veräußern, aufkaufen soll. Der Wassertisch kritisierte dieses Vorhaben allerdings scharf. Lederers Modell laufe darauf hinaus, das Holdingmodell der Wasserbetriebe nicht nur zu erhalten, sondern zu verkomplizieren und damit noch intransparenter zu machen. Dies zeigt wiederum, dass zumindest Lederer nicht verstanden hat, worum es der Bürgerinitiative eigentlich geht. Wie die Berliner Landespolitik mit den Wasserbetrieben weiter umgehen will, ist bislang noch unklar. Zu befürchten ist, dass beide Regierungsparteien das Thema im nächsten halben Jahr für ihre Wahlkampf auszuschlachten versuchen. Einen ersten Vorgeschmack lieferten beide Anfang März im Zuge der Feststellung des Bundeskartellamts, dass die Berliner Wasserpreise überhöht seien. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) machte für die Preise Harald Wolf verantwortlich, denn dieser sitze ja bekanntlich im Aufsichtsrat des Konzerns. Wolf hingegen verwies auf den durch die Teilprivatisierung geschaffenen Sachzwang, dem auch er sich leider zu fügen habe, auch wenn er in der Sache natürlich anderer Meinung sei.

Der Wassertisch selbst befindet sich seit einigen Wochen in einer Umstrukturierungsphase. Einerseits wurde dies durch die neue Position als Gewinner des Volksentscheids notwendig. Andererseits hatte sich während der Kampagne gezeigt, dass mitunter recht unprofessionelle Alleingänge einzelner Mitglieder der Sache an sich eher schaden als nutzen. Nun ist die Öffentlichkeitsarbeit professioneller aufgestellt und mit dem „Klärwerk“ eine neue Arbeitsgemeinschaft gegründet worden, die sich fortan intensiv und mit fachlicher Expertise mit den bislang veröffentlichten Vertragsbestandteilen auseinandersetzen soll. Zudem soll sie die Umsetzung des mit dem Volksentscheid erfolgreich verabschiedeten Gesetzes überwachen und mit eigenen Publikationen die Öffentlichkeit über den Fortgang dieses Prozesses informieren. Wenn es dem Wassertisch gelingt, mit Kompetenz und Frechheit den bevorstehenden Wahlkampf aufzumischen, wird dieser für manchen etablierten Politiker sicherlich anstrengender als gewünscht.

Benedict Ugarte Chacón

Weitere Informationen.

Welche Gegenbewegung brauchen wir?

Sozialmieter, 5. April 2011

In den Zeitungen lesen wir: „Berliner Mieten steigen deutlich“, „Jeder Vierte denkt an Auszug“ und „Hartz-IV-Zwangsumzüge – Arbeitslose können einpacken“. Angesichts der Berliner Wohnungsmisere haben die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien außer Wahlkampfverlautbarungen wenig zu bieten.

Laut einer Infratest-Dimap Umfrage erwartet eine überwiegende Mehrheit von 83% der Berliner/innen, dass die Politik für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen hat. Ein Teil dieser 83% organisiert sich verstärkt in Mieter- und Kiezinitiativen, um sich gegen Verdrängung und steigende Mieten zu wehren. Was sind die Erfahrungen dieser Initiativen und was können sie voneinander lernen? Eingeladen sind neben Berliner Aktiven auch solche aus Hamburg, wo seit einigen Jahren ein breiter und durchaus erfolgreicher Protest gegen die verantwortungslose Stadtentwicklungs- und Wohnungsmarktpolitik zu finden ist.

Angesichts dessen, dass die etablierte Berliner Parteienlandschaft in den letzten Jahren keines der steuer-, haushalts- oder wohnungspolitischen Probleme gelöst hat, stellt sich die Frage nach außer­parla­men­tari­schen Perspektiven. Wie also könnte sich eine außer­parla­mentarische Bewegung formieren und eine Struktur geben, und an welchen gemeinsamen Punkten sollte sie sich orientieren? Diese Fragen sollen im Mittelpunkt der abschließenden Diskussion stehen.

Tageskonferenz am 16. April 2011
„Vorsicht Wohnungsnot!“

Die Politik hat versagt!
– Welche außerparlamentarische Gegenbewegung brauchen wir?

Regelmäßig beschäftigt sich das MieterEcho mit dem Geschehen auf dem Berliner Wohnungsmarkt und weist dabei schon seit Jahren auf die Verknappung in verschiedenen Wohnungsmarktsegmenten hin. Unter rot-roter Regierungsverantwortung verzichtete das Land Berlin nicht nur auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, sondern hat sich überhaupt von jeglicher Wohnungspolitik verabschiedet. Zunächst dienten die leeren Haushaltskassen der Legitimierung des großen Ausverkaufs öffentlicher (Wohnungsbau-)­ Unternehmen, um derzeit als Begründung einer angeblich alternativlosen Sparpolitik herzuhalten.

Das offenkundige Versagen der Politik, welches eine Wohnungsnot absehbar werden lässt, ist nicht mehr länger hinzunehmen. Deshalb veranstaltet die Redaktion des MieterEcho gemeinsam mit Initiativen und engagierten Bürger/innen eine Konferenz:

am Sonnabend, dem 16. April 2011
im Leuschnersaal des DGB Hauses
Keithstraße 1/3, 10787 Berlin
(Schöneberg, Nähe Wittenbergplatz)
Beginn: 10:30 Uhr – Ende: ca. 17:30 Uhr

Als Referent/innen sind eingeladen:

* Joachim Bischoff (Wirtschaftswissenschaftler – Hamburg)
* Daniel Mertens (Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung – Köln)
* Werner Roepke (ver.di/Fachbereich Gemeinden)
* Joachim Oellerich (Berliner MieterGemeinschaft)
* Gerlinde Schermer (Donnerstagskreis der SPD)
* Vertreter/innen verschiedener Mieterinitiativen aus Hamburg und Berlin

Mehr Infos.

Sozialforum wehrt sich gegen Bespitzelung

Mein Name ist Hase, 23. März 2011

Zweite Runde für das Recht auf Akteneinsicht eingeläutet

Seit seiner Gründung 2002 bis zum Sommer 2006 haben mindestens vier V-Leute des Bundesamts für Verfassungsschutz das Berliner Sozialforum und sein Umfeld intensiv ausgeforscht. Das Landesamt hat mindestens einen V-Mann, der seit über 10 Jahren in „autonomen Kreisen“ aktiv war, auf das Sozialforum angesetzt und die Daten des Bundesamts eifrig mitverwertet. Aus dem Kreis des Sozialforums haben 20 Personen Anträge auf Auskunft über Überwachung und Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz gestellt. Diese Anträge wurden nicht nur aus­gesprochen schleppend bearbeitet, die Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht wurden alle mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dass sie Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermöglichen würden. Dagegen haben fünf Personen Klagen auf Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Berlin – davon eine zusätzlich beim Bund – eingereicht.

Die erste dieser Klagen wurde bereits entschieden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am 31.01.2008 den Berliner Verfassungsschutz in seine Grenzen und setzte andere Maßstäbe für die Auskunftspflicht. Die Richter argumentierten, dass es nicht ausreiche, eine Auskunft über gespeicherte und gesammelte Informationen pauschal zu verweigern. Nicht alle mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Informationen würden grundsätzlich Geheimnisschutz genießen, wie es der Verfassungsschutz bislang offenbar sieht. Geheimschutz genießen nur solche Informationen, aus denen konkrete Quellen zurückverfolgt werden könnten. Es müssten danach neue Bescheide ausgestellt werden, die sich an den darin genannten Maßstäben orientieren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Denn wie es nicht anders zu erwarten war, hat die
Senatsverwaltung Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Die Berufung wird am 30.03.2011 um 12.00 Uhr Oberverwaltungsgericht Berlin, Hardenbergstraße 31 verhandelt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!

Migrationshintergrund? 120% mehr Miete!

Sozialmieter, 28. Februar 2011

Den Mieterinnen und Mietern in der Kreuzberger Kochstraße 15-26 ging kürzlich eine auf den 11. Februar 2011 datierte Mieterhöhung zu, mit der die Grundmiete zum 01. März 2011 um mehr als 8 €/qm (mehr als 120%) angehoben wird. Die Mietsteigerung wurde von einem Insolvenzverwalter ausgesprochen.

Durch einen Bericht des Berliner Kuriers wurde bekannt, dass von den drastischen Mietsteigerungen in der Kochstraße in besonders starkem Maße Mieterinnen und Mieter mit Migrationshintergrund betroffen sind. Während sich Mieterinnen und Mieter mit ausländischen Wurzeln monatlichen Mietsteigerungen von bis zu 900 € ausgesetzt sehen, wird von ihren Nachbarn, die in gleich großen Wohnungen mit vergleichbarer Ausstattung leben, lediglich geringfügig mehr Miete verlangt. Die besorgniserregenden Vorkommnisse in der Kochstraße sind nicht die ersten dieser Art: Im Frühjahr letzten Jahres wurden von allen arabischen und türkischen Mietparteien in der Schöneberger Straße 5 und 5a in Kreuzberg (Fanny-Hensel-Kiez) zusätzliche Mietzahlungen verlangt, während alle anderen Mieter hiervon verschont blieben.

Einer ersten Einschätzung nach könnte hier gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) verstoßen worden sein, so dass die Mieterhöhung in diesem Fall unwirksam wäre.

Der besonders krasse Fall in der Kochstraße verdeutlicht erneut, dass die Mieterinnen und Mieter in Berlin grundsätzlich ihrer Rechte beraubt wurden. Jeder, der in einer Sozialwohnung lebt, für die die Anschlussförderung entfallen ist, kann über Nacht zur Zielscheibe von fast grenzenloser Vermieterwillkür werden. Jedem, dessen Nase dem Vermieter nicht passt, kann jederzeit die Wohnung weggenommen werden. Dies ist ausschließlich in Berlin möglich. Durch die Entscheidungen des Senats sind 28.000 Haushalte zum Abschuss freigegeben. Der Fanny-Hensel-Kiez ist eben keine Ausnahme.

Der Senat muss endlich handeln und die Diskriminierungen stoppen, die er selbst erst ermöglicht hat. Das mietrechtliche Vakuum muss endlich geschlossen werden, so dass der unsoziale Wohnungsbau wieder zum Sozialen Wohnungsbau wird.

berliner bündnis sozialmieter.de

Auferstanden aus Ruinen…

Osthexe, 21. Februar 2011

Ein kleines Reklamevideo für ABRISSBERLIN aus dem Jahr 2007, seit Kurzem online. ;-)

via timecode – Verein für Kultur und Politik

Urteil: Landowsky unschuldig gestempelt

Der Böse Wolf, 14. Februar 2011

Ein empörendes Urteil, das niemand versteht. Milliarden versenkt – und keiner ist’s gewesen? Freispruch für den ehemaligen CDU-Politiker und ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BerlinHyp, Klaus-Rüdiger Landowsky.

Die Person Landowsky ist vergleichsweise unwichtig, doch das Urteil hat der Demokratie einen Schädelbruch zugefügt, der sie erneut in ihrer Glaubwürdigkeit und Funktionsfähigkeit erschüttert. Das Urteil dokumentiert, dass alle demokratischen, institutionellen Kontrollmechanismen ausgefallen sind, wenn es um die Ahndung von oft kriminellen und verbrecherischen Handlungen im Berliner Bankenskandal oder in der Finanzmarktkrise geht.

Hier wie auch bei der Finanzmarktkrise zeigt sich: Es hat nach dem Berliner Bankenskandal keinerlei Lernprozess eingesetzt. Immer wenn Banken, Politik, Immobilienwirtschaft und „Berater“ ein Großprojekt in Angriff nehmen, kann man – ob in Stuttgart oder Berlin – davon ausgehen, dass ein gesellschaftlicher Großschaden entsteht. Die staatliche Bankenaufsicht hat versagt, die Politik hat sich den ökonomischen Interessen gebeugt und ungenügende Instrumente der Finanzmarktregulierung sowie zur rechtlichen Verantwortlichkeit entwickelt. Und die Justiz hat auch mangels gesetzlicher Eingriffsmöglichkeiten das Handtuch zur Verurteilung von Verantwortlichen schon vorab geworfen, weil die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „exakte Schadensberechnung“ nicht machbar erschien. Allen Berliner Politiker-Schwüren zum Trotz haben weder Senat noch Parteien Anstrengungen unternommen, per Bundesratsinitiative das Wirtschaftstrafrecht zu verschärfen.

Landowsky verkündet, durch den von ihm mitangerichteten Bankenskandal sei kein Schaden entstanden. Wir sagen: Wenn eine Landesbank samt Sparkasse verkauft werden musste, der Verkaufserlös von 4,6 Milliarden Euro zur Deckung der „Risikoabschirmung“ für die Bank mittlerweile aufgebraucht ist und das Land nach Angaben des Finanzsenators bis 2030 jährlich 120 Millionen Euro (also ca. 2 Milliarden Euro) allein für Mietgarantien ausgeben muss, dann ist dies ein immenser Schaden. Und hierfür ist – nicht nur, aber auch – ein Herr Landowsky politisch verantwortlich. Landowsky war hier allerdings nur der Pate in einer Komplizenschaft der ökonomisch und politische Mächtigen, die allesamt das Konstrukt Bankgesellschaft gewollt und gefördert haben.

Das Landowsky-Urteil ist das weit geöffnete Scheunentor für alle Komplett-Versager der Finanzmarktkrise, die allen anstehenden Prozessen mit größter Gelassenheit entgegensehen können. Man könnte zynisch formulieren: Landowsky ist der Freiheitskämpfer für alle Verantwortlichen der Finanzkrise in der ehrenwerten Gesellschaft der Versager von Banken, Politik und Justiz.

Peter Grottian
Benedict Ugarte Chacón
Hans-Jürgen Lindemann

Wasser-Krimi: Neue Geheimnisse aufgetaucht

Abriss Ghost, 12. Februar 2011

Wie aus einem Prüfungsbericht der Prüfungsgesellschaft KPMG hervorgeht, gehören zu den bereits veröffentlichten Grundlagenverträgen noch weitere Umsetzungsverträge, die nicht veröffentlicht wurden.

In den vergangenen Tagen und Wochen haben Senatsmitglieder immer wieder behauptet, im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sei alles veröffentlicht worden und der Volksentscheid sei überflüssig. Wie nun der KPMG-Bericht beweist, hat der Berliner Senat die Bevölkerung offenbar vorsätzlich getäuscht.

Die Fortsetzung der „Geheimratspolitik“ zeigt, dass Senat und Abgeordnetenhaus mit allen Mitteln eine vollständige Transparenz der Vorgänge um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe verhindern wollen. Jetzt liegen aber eindeutige Beweise vor, dass es noch mehr Verträge gibt, die der Bevölkerung vorenthalten werden:

- Kauf und Übertragungsvertrag
- Nachgründungsvertrag
- Einbringungsvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Entnahmevertrag

Die Darstellung des Senators für Finanzen, bei den genannten Dokumenten würde es sich um konzerninterne Unterlagen handeln, die vom Gesetzestext des Volksentscheids nicht berührt würden, ist juristisch nicht haltbar. Im Gesetzestext wird die vollständige Offenlegung von allen Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden gefordert, die zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern getroffen worden sind. In der Holding-AG sitzen die privaten Anteilseigner und das Land Berlin. Und selbstverständlich umfasst der Gesetzestext des Volksentscheids auch alle Dokumente, die in der Holding-AG zur Regulierung der Teilprivatisierung abgeschlossen wurden.

Der Berliner Wassertisch fordert den Senat daher auf, seine Desinformationskampagne und die Täuschungsmanöver gegenüber der Bevölkerung umgehend einzustellen. Die bekanntgewordenen neuen Tatsachen unterstreichen die Notwendigkeit des Volksentscheids, in dem klar und unmissverständlich geregelt wird, dass geheimgehaltene Dokumente unwirksam werden!

Und hier nun die Belege: Das Inhaltsverzeichnis des KPMG-Dokuments „Prüfungsbericht – Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999 und Lagebericht – Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft, Berlin“ sowie die Seiten 1 bis 5 der Anlage 6: kpmg-wasserprivatisierung

Ein Zeichen setzen: Ja sagen!

Ostprinzessin, 12. Februar 2011

Sonntag, 13.02. – Volksentscheid: Wir wollen unser Wasser zurück!

Ins Wahllokal gehen und JA ankreuzen, das ist, was Du für Dich, Deinen Geldbeutel und in Verantwortung für Deine Mitmenschen tun kannst, also tu’s! Übernimm dieses kleine Stück Verantwortung und sag damit auch, dass Du es gut findest, dass die lieben Menschen in den parteienunabhängigen Initiativen ihre Zeit und Kraft dafür geben, sich für eine gerechtere Gegenwart einzusetzen!

In Berlin ist das Wasser so teuer wie nirgendwo sonst. Das liegt in erster Linie daran, dass der Senat die Wasserbetriebe teilverkauft hat und den Konzernen RWE und Veolia in sittenwidrigen Geheimverträgen satte Gewinne garantiert.

Bereits 2007 haben wir damit begonnen, Unterschriften zu sammeln, um ein Volksbegehren anzuschieben. Ich erinnere mich gut, wie wir dafür Tag um Tag, Woche um Woche durch die Stadt gezogen sind. Wir haben viele dankbare Menschen getroffen, unser Bündnis erweitert, unsere Übersichtsplattform zum Thema Privatisierung – unverkäuflich – gefüttert, Veranstaltungen organisiert, Interviews gegeben und unzählige Artikel geschrieben. Wohlbemerkt: Wir alle arbeiten an der Sache aus Idealismus und ohne materielle Aufwandsentschädigung.

Nachdem wir die erste Stufe mit den notwendigen 20.000 Unterschriften erreicht hatten, folgte die zweite, in der 281.000 (!) ihr Ja-Wort gegeben haben. Deshalb wird jetzt, vier Jahre später, in einem Volksentscheid abgestimmt und es kommt tatsächlich auf jeden Einzelnen an, denn in vielen Medien wird das Thema relativ totgeschwiegen. Die öffentlich-rechtlichen Medien berichten deutlich leiser als bei früheren Volksbegehren. Woran das liegen mag, bleibt der politischen Spekulation überlassen.

Das Ergebnis ist bindend, also los! Sonntag, 13.02.: Ja sagen!
Mehr Infos hier: Berliner Wassertisch

Ihre und Euere

Ostprinzessin

Am Sonntag ausnahmsweise mal Ja sagen!

ABRISSBERLIN, 9. Februar 2011

Den Song zum Volksentscheid hören: Wir wollen unser Wasser zurück

Musik – Sveen
Rap – Sveen, Kommessie, ChloroPhil
Gesang – Mona

4xSample

Wir wollen unser Wasser zurück!

Kein Recht auf Hiersein?

Abriss Ghost, 5. Februar 2011

fragt der Berliner Autor und Blogger Alexa Kaufhof in Neues vom Glöckner.

Wenige Monate vor der nächsten Berliner Wahl-Farce stellt Innensenator Körting (SPD) wieder einmal ungewollt sein Menschenbild zur Diskussion. Für Menschen wie die Bewohner der Liebigstraße 14, die sich gegen die Vertreibung aus ihren Wohnungen wehren, sei ”in dieser Stadt kein Platz”, erklärt er laut BILD. Den Haßpredigern des ”öffentlich-rechtlichen” RBB erläutert er, in dieser ach so ”toleranten” Stadt könne ”eigentlich jeder leben wie er Lust hat”, vorausgesetzt, er könne es ”selber finanzieren”.

Weiterlesen…

Heraus zum Volksentscheid!

Der Böse Wolf, 18. Januar 2011

Am 13. Februar sind alle wahlberechtigten Berliner aufgerufen, sich am Volksentscheid „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“ zu beteiligen.

Man hätte es der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch zunächst gar nicht zugetraut, dass sie mit ihrer Forderung nach Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge zu den Berliner Wasserbetrieben einmal das erfolgreichste Volksbegehren Berlins auf die Beine stellen würde. Erfolgreich war das bereits 2007 gestartete Volksbegehren in zweierlei Hinsicht. Zum einen wurden in der zweiten Stufe so viele Unterschriften gesammelt, wie es die letzten großen Volksbegehren Pro Reli und Tempelhof nicht vermochten. Dies ist eine gute Vorlage für die dritte Stufe – den Volksentscheid, der am Sonntag, den 13. Februar stattfinden wird und bei dem die wahlberechtigten Berliner darüber abstimmen sollen, ob sie dem Gesetzentwurf des Wassertischs zustimmen wollen oder nicht. Der zweite Erfolg des Volksbegehrens liegt darin, die etablierte Politik bereits zu Schritten genötigt zu haben, die sie ohne diesen Druck nicht unternommen hätte. Immerhin gibt es seit 2010 ein neues Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgern Einblick in bestimmte Privatisierungsverträge geben soll, und zudem veröffentlichten der Senat und seine privaten „Partner“ im Herbst von sich aus das bis dahin geheime Vertragswerk zu den Wasserbetrieben. Dieser Clou sollte wohl der Bürgerinitiative den Wind aus den Segeln nehmen da – so ließen Senat und Private verlautbaren – mit der Veröffentlichung die „Kernforderung“ des Volksbegehrens erfüllt sei.

Dass es dennoch zum Volksentscheid kommt, hat zum einen den formalen Grund, dass ein einmal gestartetes Verfahren nicht einfach abgeblasen werden kann, es sei denn, das Abgeordnetenhaus übernimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens „in seinem wesentlichen Bestand unverändert“. Dies ist allerdings nicht geschehen, die Veröffentlichung der Verträge ändert daran erst einmal nichts. Zudem geht der Gesetzentwurf des Wassertischs über die bloße Veröffentlichung hinaus. So sieht er, im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz, Sanktionen vor, die greifen sollen, falls besagte Vertragswerke nicht vollständig offen gelegt werden. Hier soll dann eine „Nichtigkeitsklausel“ greifen, d. h. Vertragswerke, die nicht offen gelegt werden, sollen unwirksam werden. Der Senat und die ihn stützenden Parteien vertreten dahingegen die Rechtsauffassung, dass eine solche Klausel verfassungswidrig sei, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten „Partner“ offengelegt werden müssten und zudem eine nachträgliche Unwirksamkeit nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei.

Der Landesregierung scheint, wie in anderen Fällen auch, das Wohl der privaten Investoren zumindest so heilig zu sein, dass man es auf eine rechtliche Auseinandersetzung nach einem möglicherweise gewonnenen Volksentscheid keinesfalls ankommen lassen möchte. Schließlich stünde es den Privaten ja frei, gegen ein Gesetz, das ihnen nicht passt, vor Gericht zu ziehen. Der Volksentscheid ist also keinesfalls unnötig – auch wenn einige Lokalpolitiker das gerne so hätten. Besonders die mitregierende Partei DIE LINKE hat der ganze Vorgang bereits jetzt schon in eine peinliche Lage gebracht. Der Parteiführung, die ohnehin jede zivilgesellschaftliche Regung skeptisch beäugt, war es von Anfang an ein Dorn im Auge, dass eine Bürgerinitiative auf einmal mit dem Thema punktete, das der LINKEN angeblich so sehr am Herzen liegt. Und so verwundert es nicht weiter, dass sich diese Partei wieder einmal äußerst ungeschickt verhielt: Zunächst wurden die Initiatoren des Volksbegehrens überhaupt nicht ernst genommen. Als sich ein Erfolg in der ersten Stufe des Volksbegehrens abzeichnete, versuchte die Parteiführung der Basis vehement auszureden, sich daran zu beteiligen. Nun, da der Wassertisch das Volksbegehren zum Volksentscheid geführt hat, war sich die Partei nicht blöd genug, diesen Umstand als „gemeinsamen Erfolg“ zu feiern – auch wenn sie gleichzeitig einen Parteitagsbeschluss erließ, der die Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu aufforderte, den Volksentscheid per Verhandlung zu verhindern. Dieses Verhalten wiederum ist nachvollziehbar, denn der Volksentscheid kann auch als Misstrauensvotum gegen die rot-rote Politik bei den Wasserbetrieben gesehen werden. Immerhin ließ die Landesregierung lange Jahre verstreichen, bis sie dieses Thema widerwillig und unter dem Druck des Volksbegehrens überhaupt erst auf die Agenda setzte.

Am 13. Februar können die Bürger von Berlin wählen: Wollen sie weiterhin hohlen Politiker-Versprechungen Glauben schenken oder wollen sie, wenigstens im Fall der Wasserbetriebe, mitentscheiden.

Weitere Informationen: www.berliner-wassertisch.net

Benedict Ugarte Chacón

Besinnliche Weihnachtszeit

Der Böse Wolf, 20. Dezember 2010

Der Böse Wolf erklärt Berlin

Wenn sich am „Heiligen Abend“ die Familien besinnlich zusammenfinden, wenn die Christmetten die Gläubigen aufrichten und den weniger Gläubigen zumindest das Gefühl der Glaubenspflichterfüllung geben, wenn die ewig übersättigten Berufsjugendlichen sich auf „Christmas Partys“ begeben und sich dabei innerlich rebellierend vorkommen, wenn Marianne und Michael ihren Jüngern zum hundertsten Mal weismachen wollen, dass Weihnachten in den Bergen am schönsten ist, wenn die grell beleuchteten Kaufhöfe und die brüllenden Media Märkte ihre Pforten geschlossen haben, dann werden wichtige Politiker und frömmelnde Bischöfe mit salbungsvoller Miene wieder von dem lieben Kindlein sprechen, das unter ärmlichen Bedingungen im Stall von Bethlehem zur Welt kam. Und sie werden – wie so oft – ihre Zuhörer mahnen, dass die Kinder dieser Welt etwas sehr Wertvolles seien und dass sie die Zukunft seien und dass man sie schützen müsse und dass man dafür Sorge zu tragen habe, dass es ihnen an nichts fehle.

Im weihnachtlichen Deutschland werden, wenn es an die Bescherung geht, viele Kinder ihre Eltern fragen, warum der Gabentisch nicht so reichhaltig oder gar nicht gedeckt ist. Und die Eltern werden ihnen erklären, dass in diesem Land zwar Milliarden und Abermilliarden Euro vorhanden sind, um Banken und Banker aber nicht um arme Kinder glücklich zu machen. Und sie werden ihnen vielleicht auch erklären, dass sie sich in recht großer Gesellschaft befinden, denn immerhin, so fanden kluge Leute heraus, leben in Deutschland 14 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in dem Zustand, den man Kinderarmut nennt, der aber eigentlich Familienarmut heißen sollte.

Ähnliche Fragen werden am Weihnachtstage auch viele Kinder ihren Eltern zum Beispiel in Lateinamerika stellen. Nur dass sie nicht nach Weihnachtsgeschenken, sondern nach einem warmen Essen und vielleicht auch nach Medizin fragen werden. Und die Eltern werden ihnen erklären, dass das Land, in dem sie leben, zwar reich an Rohstoffen ist, die korrupte Regierung diese aber an internationale Konzerne verhökert hat und die Einheimischen außer harter, krank machender und schlecht bezahlter Arbeit nichts davon haben. Dass man noch froh sein könne, dass es nicht überall so schlimm sei wie in der Minenstadt La Oroya in Peru, wo ein US-amerikanischer Konzern Blei und Zink abbauen lässt und sich einen Dreck um die Gesundheit seiner Arbeiter und der Bewohner der Stadt schert, in der so viele Kinder mit Behinderungen auf die Welt kommen und dann, wenn sie es schaffen, erwachsen zu werden, an Krebs sterben. Und während die Eltern dies erklären, werden sie hoffen, dass ihre Kinder nicht eines Tages in die Fänge eines dieser vielen kleinen Drogenbosse geraten, die mit ihren Banden die Armenviertel der großen Städte beherrschen, und dass ihre Kinder nicht irgendwann erschossen in der Gosse liegen.

In einigen Ländern Afrikas aber auch Südamerikas und des Nahen Ostens werden an den Weihnachtstagen viele Kinder ihre Eltern gar nichts fragen können, denn ihre Eltern haben sie seit langer Zeit nicht mehr gesehen. Weil sie auf dem Schulweg paramilitärischen Häschern in die Arme liefen und verschleppt worden sind und nun als Kindersoldaten zur Sklavenarbeit, zum Plündern, zum Brandschatzen und zum Morden gezwungen werden und ihr zartes Leben opfern müssen für die Privatkriege irgendwelcher Rebellenführer, War Lords oder sonstwelcher feiner Herren im edlen Zwirn auf weichen Kissen. Man schätzt, dass es weltweit 250 000 Kindersoldaten gibt.

Zwischen drei und vier Millionen Kinder, auch dies eine Schätzung, werden an diesen Weihnachtstagen rund um die Welt gezwungen sein, sich zu prostituieren, um triebgesteuerten Unmenschen, die ihre Armut ausnutzen, ein paar schöne Stunden zu bereiten oder vor der Kamera zu posieren, damit auch die Verbrecher auf ihre Kosten kommen, die lieber zu Hause oder im Büro genießen. Es werden weitere Millionen Kinder in Fabriken, in Bergwerken und auf Feldern schuften, sich die Gelenke und die Knochen kaputt machen und Staub und giftige Partikel einatmen, während sie auch Waren herstellen, die unter deutschen Weihnachtsbäumen landen. Oder sie werden Waren, die einstmals unter den Weihnachtsbäumen lagen, wieder in ihre Einzelteile zerlegen. So wie die Kinder auf den Mülldeponien in Ghana. Hier werden jeden Monat Hunderte Container mit Schrottcomputern von skrupellosen europäischen „Entsorgungsunternehmen“ angeliefert. Die Kinder müssen die Computer und Monitore auseinander nehmen und die einzelnen Teile ins Feuer werfen, damit sich Plastik von Metall löst. Die dabei entstehenden Dämpfe vergiften die schuftenden Kinder, teilweise nicht einmal zehn Jahre alt, und fressen sich in ihre Lungen, Nieren und Gehirne.

Wie viele Kinder in den so genannten Entwicklungsländern während der Weihnachtstage sterben, weil sie zu krank sind und ihre Eltern zu arm, und die Pharmaindustrie nichts zu verschenken hat, wird niemand zählen. Man weiß, dass allein an Malaria, einer mit entsprechenden Medikamenten heilbaren Krankheit, jedes Jahr rund 800 000 und an Durchfallerkrankungen jährlich 1,5 Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben. Man weiß auch, dass im Jahr 2008 rund 280 000 Kinder an den Folgen von AIDS starben und 2,1 Millionen Kinder den tödlichen Virus in sich trugen. Allein in Afrika sterben jedes Jahr 80 000 bis 90 000 Kinder an der „Armenkrankheit“ Noma. Aber wer könnte schon sagen, wie viele Kinder in den „Entwicklungsländern“ dem Tod näher als dem Leben sind – einfach weil sie keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Wer weiß überhaupt, dass es diese Kinder gibt? Die ärmsten der Armen werden bei ihrer Geburt nicht einmal registriert. Und wie viele Hunderttausende Kinder an diesen Weihnachtstagen in den zur Zeit ungefähr 30 Kriegen und bewaffneten Konflikten auf der ganzen Welt ihre Freunde und Verwandte verlieren, fliehen müssen, verletzt und getötet werden, wird ebenfalls ungezählt bleiben. Genauso wie die Zahl der Kinder, die als Opfer von terroristischen Anschlägen sterben oder gezwungen werden, als Selbstmordattentäter die Ideologien der Erwachsenen in die Gesellschaften hinein zu bomben. Wie viele Kinder werden in diesen Tagen fröhlich zum Spielen gehen und dabei auf eine zurückgelassene Landmine treten und zerfetzt werden?

In seiner Weihnachtsansprache vom 25.12.2009 wandte sich Bundespräsident Horst Köhler mit folgenden Worten an die Bevölkerung: „Achtsam leben, das heißt auch, sich für eine gerechte Ordnung einsetzen, bei uns und in der Welt. Da gibt es noch viel zu tun. Wir haben gerade erlebt, dass Maßlosigkeit bei Finanzakteuren und Mängel bei der staatlichen Aufsicht die Welt in eine tiefe Krise gestürzt haben. Wir brauchen Ehrbarkeit und bessere Regeln in der Finanzwirtschaft. Wir brauchen das Verständnis dafür, dass Geld den Menschen dienen muss und sie nicht beherrschen darf.“

Wenn der 24.12.2010 zu Ende geht, werden an diesem einzigen Tag – wie an allen übrigen Tagen des Jahres auch – weltweit 16 000 Kinder an Hunger gestorben sein.

Benedict Ugarte Chacón